Das Bundesarchiv übernimmt neben Unterlagen des Bundes auch Archive von Personen und Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung. Ein Vertrag regelt die Modalitäten für die Übernahme, Erschliessung und Zugänglichkeit des übernommenen Archivs.
Die Privatarchive im Bundesarchiv stammen einerseits aus Nachlässen von Persönlichkeiten, welche die Geschichte des Bundesstaats geprägt haben. Dazu gehören:
- Mitglieder des Bundesrats, des Parlaments und des Bundesgerichts
- Kader aus Verwaltung und Armee
- Bedeutende Exponenten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur
Andererseits sichert das Bundesarchiv Unterlagen von Organisationen, die gesamtschweizerisch tätig sind und die Politik des Bundesstaats beeinflussen. Dazu gehören:
- Parteien
- Interessenverbände
- Hilfswerke
- Landesausstellungen
- Auslandschweizervereine
Übernahme von Privatarchiven
Falls Sie über Unterlagen aus einer der oben genannten Kategorien verfügen, nehmen Sie mit dem Bundesarchiv Kontakt auf. Unsere Fachleute beraten Sie gerne, wie Ihre Unterlagen übernommen und gesichert werden können.
Vertrag regelt Modalitäten
Die genauen Modalitäten für die Übernahme, Erschliessung und Zugänglichkeit von Privatarchiven regelt das Bundesarchiv gemeinsam mit dem Schenker oder der Depositärin in einem Schenkungsvertrag (DOC, 189 kB, 05.06.2013) oder einem Hinterlegungsvertrag (DOC, 189 kB, 05.06.2013).
Letzte Änderung 25.02.2020
Kontakt
Schweizerisches Bundesarchiv
Dienst Bewertung und Informationsverwaltung DBI
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3003 Bern
- Tel.
- +41 58 462 89 89