Die Industrialisierung und die damit verbundenen sozialen Probleme stellten den 1848 gegründeten Bundesstaat vor neue Herausforderungen. Auf sozialpolitische Fragen reagierte er schrittweise mit Arbeitsschutzmassnahmen. Gleichzeitig hat sich der Bund stets bemüht, die Rahmenbedingungen des exportabhängigen gewerblich-industriellen Sektors in der Schweiz zu verbessern.
Erste Arbeitsschutzmassnahmen: Fabrikgesetze
Bund und Kantone ergriffen ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erste Arbeiterschutzmassnahmen, die in Fabrikgesetzen geregelt wurden. Dabei handelte es sich um Bestimmungen in Bezug auf die Arbeitszeit und die Arbeitssicherheit, die von einem Fabrik- oder einem Arbeitsinspektorat kontrolliert wurden. Trotz dieser Massnahmen nahmen die Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bis zum Ende des Ersten Weltkriegs zu. Über das 19. Jahrhundert und die soziale Frage finden sich im Bestand Arbeiterschutz und Bildungswesen (1857-1931) wichtige Unterlagen.
Vom Klassenkampf zur Sozialpartnerschaft
Der Generalstreik von 1918 wird oft als Höhepunkt der klassenkämpferischen Auseinandersetzungen in der Schweiz dargestellt. Die Unterlagen des ordnungsdienstlichen Truppeneinsatzes und der Polizei geben Einblick in diese Tage im November 1918 und danach. Auch das Privatarchiv von Robert Grimm (1893-2000), dem Gewerkschaftsführer und Mitorganisator des Landesstreiks, befindet sich im Schweizerischen Bundesarchiv.
Das Friedensabkommen in der schweizerischen Metall- und Maschinenindustrie von 1937 läutete eine weitere Wende in den Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ein. Beide Seiten verpflichteten sich zur Sozialpartnerschaft und setzten vermehrt auf Gesamtarbeitsverträge. Die Gewerkschaften wurden in der Folge vom Bund als Partner für die Ausarbeitung und die Vernehmlassung von Gesetzen akzeptiert. Der Staat nahm in Konfliktfällen eine schlichtende Rolle ein.
Staatliche Lenkung der wirtschaftlichen Entwicklung
Durch seine Exportausrichtung war und ist der gewerblich-industrielle Sektor der Schweiz stark von der weltwirtschaftlichen Konjunktur abhängig. Der Bund kann via Währungspolitik der Schweizerischen Nationalbank und mittels Konjunkturstützungsmassnahmen in die wirtschaftliche Entwicklung eingreifen. Zusätzlich betreibt er Wirtschaftsförderung. So schliesst er internationale Abkommen ab, um für die Schweizer Exportindustrie günstige Rahmenbedingungen zu schaffen.
Ein weiterer Bereich, in den der Bund eingreift, sind die Arbeitsverhältnisse. So reguliert er etwa die Arbeitslosenversicherung (obligatorisch seit 1976), die Gesundheit am Arbeitsplatz, die Bewilligungspraxis für ausländische Arbeitskräfte sowie Vorschriften zu Nacht- und Sonntagsarbeit oder Kurzarbeit.
Bundeskompetenzen in Wirtschaftsangelegenheiten und Handelspolitik
Die Unterlagen im Schweizerischen Bundesarchiv stammen hauptsächlich aus Ämtern innerhalb des Volkswirtschaftsdepartements, das seinen Namen im Lauf der Geschichte oft wechselte und heute Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) heisst. Besonders wichtig sind die Bestände der Handelsabteilung (1872-1995), aus der später das Bundesamt für Aussenwirtschaft (1883-2001) hervorging, sowie die Unterlagen der Abteilung für Industrie und Gewerbe, des späteren Bundesamts für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) (1870-1998). Seine Aufgaben übernahm in den 1990er-Jahren das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) (1993-2001). Besonders aussagekräftige Unterlagen enthalten oft die Handakten der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements.
Tipps zur weiteren Recherche
- Historisches Lexikon der Schweiz mit Artikeln u.a. zu Arbeiterbewegung und Arbeiterschutz.
- Bundesamt für Statistik, Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO): Statistische Daten zum Strukturwandel, zum Arbeitsmarkt und zur Arbeitslosigkeit.
- Schweizerisches Sozialarchiv in Zürich: Unterlagen zur Geschichte der Arbeiterbewegung (gedruckte und ungedruckte Quellen sowie Fachliteratur).
- Schweizerischer Gewerkschaftsbund: Archivierte Unterlagen seit seiner Gründung 1880.
- Schweizerischer Arbeitgeberverband: 1908 gegründet, wichtige Unterlagen im eigenen Archiv. Zudem Adressen vieler Branchenverbände und regionaler Handelskammern. Weitere Unterlagen übergab der Verband 1998 an das Archiv für Zeitgeschichte der ETH in Zürich.
- Archiv für Zeitgeschichte: Unterlagen des Schweizerischen Handels- und Industrievereins (Vorort, heute economiesuisse) von 1869-1995. Auch die Gesellschaft zur Förderung der Schweizer Wirtschaft übergab ihre historischen Dokumente ganz oder teilweise diesem Archiv.
- arCHeco: Verzeichnis der Wirtschaftsbestände in öffentlichen und Firmenarchiven in der Schweiz und in Lichtenstein.
- Staatsarchive der Kantone: Umfangreiche Unterlagen (vorab zur Geschichte der Arbeiterbewegung) auf Grund der kantonalen Kompetenzen in vielen wirtschafts- und gewerbepolitischen Bereichen. Auch haben einige regionale Gewerkschaftsverbände ihre Unterlagen kantonalen Archiven übergeben.
Publikationen des Bundesarchivs
Degen Bernhard, Sonderfall Schweiz im Bereich der Arbeitswelt? 50 Jahre Friedensabkommen als nationales Jubiläum, in: Studien und Quellen 24 (1998), S. 171-192.
Morandi, Pietro, Die Entstehung eines wirtschafts- und sozialpolitischen Leitbildes in der Schweiz der 1930er Jahre und die ordnungspolitische Debatte der Wirtschaftsartikel in der Bundesverfassung, in: Werkstatt Bundesverfassung: Kommentare und Inventar der Quellen zur Geschichte der schweizerischen Bundesverfassung 1848-1998 (PDF, 22 MB, 04.08.2014), zusammengestellt von Silvia Arlettaz, Bern 1998. S. 197-248.
Schweizerisches Bundesarchiv, Landesgeneralstreik, 11. bis 14. November 1918.
Verwandte Themen
Letzte Änderung 28.10.2019
Kontakt
Schweizerisches Bundesarchiv
Archivstrasse 24
3003 Bern
- Tel.
- +41 58 462 89 89
Öffnungszeiten Lesesaal
Di-Do, 09.00-19.00 Uhr
Karte
Schweizerisches Bundesarchiv
Archivstrasse 24
3003
Bern