Frauenstimmrecht in der Schweiz

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Quelle: CH-BAR#E1#1000/4#660*

Am 7. Februar 1971 erteilte der männliche Souverän den Schweizer Bürgerinnen das Stimm- und Wahlrecht. Damit ging ein über hundertjähriger Kampf und mit ihm der Schweizer Sonderfall zu Ende. Oder fing der Kampf um die Gleichstellung der Geschlechter erst richtig an?

Nach dem Ersten Weltkrieg hatte es nicht schlecht ausgesehen für die Durchsetzung der Demokratie im Männerbund Schweiz. 1929 reichte der Schweizerische Verband für das Frauenstimmrecht in Bern eine Petition ein, die von 170’400 Frauen und 78’800 Männern unterschrieben worden war. Das Parlament unterstützte die Petition, doch der Bundesrat verfolgte sie nicht weiter. Die erste eidgenössische Abstimmung 1959 endete in einem Fiasko: 67 Prozent der Stimmberechtigten sagten Nein. Inzwischen hatte fast ganz Europa das Frauenstimmrecht eingeführt. Die Beharrlichkeit der Frauen, die gesellschaftliche Liberalisierung und der ausländische Druck taten das Ihre: 1971 sagten die meisten Männer Ja – ein Drittel sagte Nein.

Die Bestände des Schweizerischen Bundesarchivs geben Einblick in die wechselvolle Geschichte des Frauenstimmrechts.

In den Dossiers E1070#1000/34#803* und E1070#1000/34#1591* sind die Petitionen des Aktionskomitees und des Schweizerischen Verbandes für das Frauenstimmrecht von 1929 bzw.1939 greifbar.

Die Serie E4110A#A.00 der Eidgenössischen Justizabteilung umfasst umfangreiche Dossiers, welche die Debatten aus den 1950er und 1960er Jahren dokumentieren und die Standpunkte der Befürworterinnen und Gegnerinnen aufzeigen: E4110A#1969/161#615* bis E4110A#1969/161#663*. Ein Schwerpunkt bildet das Geschehen vor den nationalen Abstimmungen vom 1. Februar 1959 und dem 7. Februar 1971.

Bedeutsam für den Zeitraum 1941–1971 sind auch die Serien E4001C#0062 und E4001D#062 in den Unterlagen aus dem Departementssekretariat des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements. Für den Zeitraum ab 1972 sind die Serien E4001E#0062 und E4010A#104.13.04 des Generalsekretariats des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements von Interesse.

Für die Debatten der Schweizer Vertretungen im Ausland geben die Unterlagen zur Position 324 Aufschluss, etwa der Schweizer Vertretung in Bukarest (Serie E2200.15#324) oder der in Mailand (Serie E2200.212#324).

 

Letzte Änderung 15.02.2021

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