Ablieferungen von Unterlagen ans Bundesarchiv
Sobald archivwürdige Unterlagen und Daten nicht mehr ständig benötigt werden, übernimmt sie das Schweizerische Bundesarchiv (BAR) zur Archivierung. Die Bundesbehörden und weitere abliefernden Stellen bereiten die Ablieferungen je nach Informationsträger unterschiedlich vor.
Grundlagen: Ablieferungen ans Bundesarchiv
Verwaltungsstellen sollten als archivwürdig bewertete Unterlagen und Daten nach Abschluss eines Geschäfts so rasch wie möglich ans Bundesarchiv abliefern. Damit helfen sie, die Erhaltung und langfristige Benutzbarkeit der Unterlagen sicherzustellen. Unterlagen, die als nicht archivwürdig bewertet wurden, können sie vernichten oder gemäss den gesetzlichen Fristen aufbewahren.
Analoge Unterlagen abliefern
Wie sollen analoge Unterlagen zur Ablieferung ans Bundesarchiv vorbereitet werden? Ein kurzer Film erklärt die wichtigsten Schritte. Die Applikation StrucTool unterstützt sie zudem dabei, ihre Unterlagen vor der Ablieferung richtig zu ordnen und zu verzeichnen.
Digitale Unterlagen abliefern
Damit digitale Daten langfristig lesbar bleiben, müssen Sie Ihre Daten dem Bundesarchiv in definierten archivtauglichen Formaten abliefern. Mit dem vom Bundesarchiv zur Verfügung gestellten Tool «Package Handler» können Sie digitale Unterlagen und Daten anschliessend selbständig aufbereiten und abliefern.
Vorhaben «Abschluss Papierablieferungen» bis 2028
Bis spätestens 2028 sollen alle archivwürdigen Papierunterlagen der Bundesverwaltung ans Bundesarchiv übergeben werden. Ein etappiertes Vorgehen legt fest, wie die anstehenden Arbeiten im Übernahmeprozess geplant und umgesetzt werden.
Schweizerisches Bundesarchiv
Archivstrasse 24
CH - 3003 Bern