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Heimatlose und Fahrende in der Schweiz

Historische Quellen im Schweizerischen Bundesarchiv zum problematischen Umgang von Staat und Gesellschaft mit der nicht sesshaften Bevölkerung.

Heimatlose und Fahrende wurden bis weit ins 20. Jahrhundert als ordnungs- und sozialpolitisches Problem betrachtet. Exponenten einer bürgerlichen, sesshaften Gesellschaft versuchten sie zu geregelter Arbeit und festem Wohnsitz und deren Kinder zum regelmässigen Schulbesuch zu zwingen. Bei dieser «Umerziehung» spielte die Fürsorgestiftung «Pro Juventute» mit ihrem «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» eine wichtige Rolle.

Problematischer Umgang mit der nicht sesshaften Bevölkerung

Für die «Sozialreformer» war das «Vagabundieren» aus moralischen und ökonomischen Gründen ein Übel, das eine fortschrittliche Gesellschaft überwinden musste. Regelmässige Arbeit, fester Wohnsitz, Schulbesuch der Kinder: So lauteten die Rezepte, um Randgruppen wie Fahrende oder Jenische in die sesshafte Gesellschaft zu integrieren. Durchgesetzt wurden sie mit einer Mischung aus Hilfe und Zwang – etwa mit dem «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» von Pro Juventute.

«Kinder der Landstrasse» – Akteneinsicht und Bestreitungsvermerk

Grundsätzlich haben nur Direktbetroffene Zugang zu den Unterlagen der Bestände «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» und «Seraphisches Liebeswerk Solothurn» im Bundesarchiv. Sie haben zudem die Möglichkeit, eine Aktenberichtigung vorzunehmen.

Schweizerisches Bundesarchiv

Öffnungszeiten betreffen den Lesesaal
Archivstrasse 24
CH - 3003 Bern