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Rechtliche Grundlagen

Gesetze, Verordnungen und Weisungen regeln die Tätigkeiten des Bundesarchivs. Ein Überblick.

Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Schweizerischen Bundesarchivs sind im Bundesgesetz über die Archivierung (BGA) von 1998 definiert. Das Gesetz regelt zudem die Archivierungspflicht für Bundesstellen und Private, die Bundesaufgaben wahrnehmen.

Das BGA schreibt das Recht auf freien und unentgeltlichen Zugang zum Archivgut fest. Weiter bestimmt es mittels Schutzfristen, ab wann Unterlagen ohne Einsichtsgesuch zugänglich sind. Für Unterlagen, die einer Schutzfrist unterliegen, können Sie beim Bundesarchiv ein Einsichtsgesuch stellen.

Die Arbeit des Bundesarchivs wird zudem durch zahlreiche weitere Gesetze, Verordnungen und Weisungen beeinflusst. Hier ein Überblick:

Archivgesetzgebung

Weisungen des Bundesarchivs

Weitere relevante Gesetze

Rechtsprechung

Eine Übersicht über die Rechtsprechung im Archivrecht erhalten Sie auf den Seiten des Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts.

Bundesgericht

Bundesgericht: Rechtsprechung

Bundesverwaltungsgericht

Bundesverwaltungsgericht: Rechtsprechung

Schweizerisches Bundesarchiv

Öffnungszeiten betreffen den Lesesaal
Archivstrasse 24
CH - 3003 Bern