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Archivwürdigkeit

Von sämtlichen Geschäftsunterlagen des Bundes wird nur ein kleiner Teil archiviert. Das Bundesarchiv entscheidet zusammen mit den Verwaltungseinheiten, was ins Archiv kommt. Die Ermittlung der Archivwürdigkeit findet je nach Ausgangslage vor oder nach Entstehung der Unterlagen statt.

Informationen zur Bewertung

Das Bundesarchiv entscheidet gemeinsam mit den Verwaltungseinheiten, welche von deren Unterlagen archiviert werden. Wichtig ist, dass entscheidende staatliche Handlungen dokumentiert werden und für spätere Generationen nachvollziehbar bleiben. Die Verwaltungseinheiten beurteilen die Archivwürdigkeit der Unterlagen gemäss rechtlichen und administrativen Kriterien. Das Bundesarchiv orientiert sich an historischen und sozialwissenschaftlichen Aspekten. Es übernimmt die als archivwürdig bewerteten Unterlagen und archiviert sie langfristig.

2. Juni 2026

Bewertungsentscheide nach Departement/Stelle

Nach Ermittlung der Archivwürdigkeit verfasst das Bundesarchiv Bewertungsentscheide, um die Auswahl der für das Archiv bestimmten Informationen transparent zu machen. Das Bundesarchiv publiziert Bewertungsentscheide rückwirkend seit 1.1.2012.