Die Geschichte des Schweizer Wappens lässt sich mehrere Jahrhunderte zurückverfolgen. Die Ursprünge des Schweizer Kreuzes gehen auf ein militärisches Feldzeichen zurück. Erst mit der Zeit wurde das weisse Kreuz auf rotem Hintergrund zum Symbol des heutigen Bundesstaats und zum Nationalwappen.
Die Zeit vor 1798
Schon die alten Schwyzer führten auf ihren Feldzügen ein Banner mit. Es bestand ursprünglich aus einem roten Tuch, dem später ein Kreuz beigefügt wurde. Auch andere Orte der Eidgenossenschaft benutzten zwar das Kreuzsymbol, dieses diente aber noch nicht als Symbol für die Verbindung zwischen den Eidgenossen. Denn auch in vielen anderen europäischen Gebieten war das Kreuz ein beliebtes Erkennungszeichen.
Belegt ist, dass die Berner Truppen in der Schlacht bei Laupen 1339 zwei über Kreuz aufgenähte Bänder auf den Kleidern als Erkennungszeichen trugen. Von da an tauchte das Kreuz bei Kriegszügen der Eigenossen regelmässig auf. Es sollte Zusammengehörigkeit ausdrücken. Das Banner des jeweiligen eidgenössischen Ortes ergänzte die auf Kleidern und Waffen angebrachten weissen Kreuze. So entwickelte sich das Schweizerkreuz im Laufe der Zeit zum gemeinsamen Zeichen der Eidgenossen. Zunehmend fand es auch in zivilen Bereichen Verwendung.
Die Zeit nach 1798
1814 erklärte die Tagsatzung das Schweizer Kreuz zum offiziellen Siegel der Eidgenossenschaft. Ab 1841 fand es auf Betreiben des Generalstabschefs Guillaume-Henri Dufour als gemeinsame Truppenfahne aller Kantone Verwendung. Aber erst am 12. Dezember 1889 erhob ein Bundesbeschluss das Schweizer Kreuz zum Nationalwappen und legte seine Masse fest: «Das Wappen der Eidgenossenschaft ist im roten Felde ein aufrechtes, freistehendes weisses Kreuz, dessen unter sich gleiche Arme je einen Sechstel länger als breit sind.»
Seither obliegen der Schutz des Schweizer Kreuzes und des Nationalwappens sowie die Überwachung ihrer korrekten Verwendung im In- und Ausland dem Bund. Das Schweizerische Bundesarchiv verfügt über diverse Unterlagen, die diese Aufgaben dokumentieren. Im Bestand Justizwesen (1798-1985) finden sich Dokumente, die den Zeitraum bis Anfang des 20. Jahrhunderts abdecken. Neuere Dokumente gibt es im Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum und seiner Vorgängerorganisationen (1888-1982).
Unterlagen zum Schutz des Nationalwappens und des Schweizer Kreuzes im Ausland oder zu deren Missbrauch sind im heutigen Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) abgelegt. Den Zeitraum bis Ende des 19. Jahrhunderts deckt der Bestand Auswärtige Angelegenheiten (1518-1971) ab. Neuere Unterlagen befinden sich in der heutigen Politischen Direktion und ihrer Vorgängerorganisationen.
Tipps zur weiteren Recherche
- Historisches Lexikon der Schweiz mit einem Artikel zum Schweizerkreuz.
- Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlichen Zeichen (5. Juni 1931), Bundesgesetz betreffend den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes (25. März 1954): Bundesgesetze, die sich mit der Verwendung und dem Schutz des Schweizerkreuzes befassen.
- Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum: Auskunft über die legale Verwendung des Schweizer Kreuzes und des Nationalwappens.
- Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions (Fahnenreglement): Publikation der Schweizer Armee von 2008 mit historischem Überblick über die Verwendung des Schweizer Kreuzes, mit dem Reglement über den Umgang mit militärischen Fahnen, Standarten und Fanions und zum Umgang mit nationalen und internationalen Fahnen. Dazu Fahnen und Wappen der einzelnen Kantone.
- CRW Flags: Amerikanische Webseite mit einer Erklärung der Symbolik und Geschichte des Schweizer Wappens auf Englisch.
- firmenfahnen.ch: Genaue Grössenverhältnisse und Farbangaben der Schweizerfahne.
Letzte Änderung 28.10.2019
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