Die digitalen Unterlagen der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Bundesarchiv stammen vor allem aus Geschäftsverwaltungssystemen und Datenbanken. Originalität, Integrität und langfristige Nutzbarkeit der Daten sind gewährleistet. Staatliches Handeln bleibt damit auch im digitalen Zeitalter nachvollziehbar.
Der standardisierte Archivierungsprozess des Bundesarchivs reicht von der vorarchivischen Beratung bis zur Vermittlung der Unterlagen. Er beinhaltet sowohl organisatorische als auch technische Aspekte. Bei der digitalen Archivierung sind neben dem Inhalt der Unterlagen auch ihre Kontextinformationen (Metadaten) wichtig. Diese werden bei der Übernahme von ihren spezifischen IT-Umgebungen entkoppelt (Applikationen, Datenbank- und Betriebssysteme, Hardware) und in archivtauglichen Formaten abgelegt. Ist es zur Erhaltung der Lesbarkeit nötig, werden sie zudem in neue Formate konvertiert (Migrationsverfahren). Ausführliche Informationen zur Ablieferung an das Bundesarchiv – insbesondere auch von relationalen Datenbanken – finden Sie unter Ablieferung. Dort ist auch eine Auflistung der archivtauglichen Dateiformate nachzulesen. Die geltenden Grundsätze des Bundesarchivs bei der digitalen Archivierung sind unter Policy digitale Archivierung (PDF, 438 kB, 24.09.2009) zusammengefasst.
Archivierung für Dritte
Das Bundesarchiv sichert und archiviert auf Anfrage auch digitale Daten von Kantonen, Gemeinden und Institutionen mit einem öffentlich-rechtlichen Auftrag. Weitere Informationen finden Sie unter Archivierung für Dritte.
Archivierung spezieller Daten
In Zusammenarbeit mit anderen Institutionen entwickelt das Bundesarchiv Lösungen für die Archivierung spezieller Daten, beispielsweise Geodaten oder Webseiten. Informationen zu den laufenden Projekten finden Sie unter Geodaten.
Wie funktioniert die Archivierung von digitalen Dokumenten im Bundesarchiv?
Letzte Änderung 03.01.2024