Evaluation Bundesgesetz über die Archivierung

Das Bundesgesetz über die Archivierung (BGA) ist seit 1999 in Kraft. 2018 verlangte ein Postulat von Claude Janiak eine Evaluation des Gesetzes. Der Bundesrat hat den Postulatsbericht im September 2021 verabschiedet. Der Bericht kommt zum Schluss, dass sich die im Archivierungsgesetz festgelegten Prozesse insgesamt bewährt haben.

Das Postulat von Ständerat Claude Janiak «Umsetzung des Bundesgesetzes über die Archivierung» (18.3029) vom 27.02.2018 wurde vom Bundesrat im Mai 2018 zur Annahme beantragt. Das Bundesarchiv (BAR) hat als Vorarbeit für die Evaluation ein Wirkungsmodell zum BGA erarbeitet (siehe unten). Die Vorbereitungen für die Evaluation begannen Anfang 2019. Die vom Postulat verlangte Evaluation wurde in einem Einladungsverfahren an das Büro Vatter vergeben. Diese externe Durchführung der Evaluation wurde gewählt, um die Unabhängigkeit der Evaluation und die Glaubwürdigkeit der Resultate sicherzustellen. Die Evaluation wurde von einem bundesinternen Fachausschuss begleitet und umfasste Interviews mit Mitarbeitenden des Bundes, mit Kundinnen und Kunden des Bundesarchivs sowie mit weiteren Stakeholdern ausserhalb der Verwaltung. Im Februar 2020 startete die Feldphase der Evaluation. Der Evaluationsbericht wurde dem BAR im Dezember 2020 übergeben.

Grundsätzlich hält der Bericht über die Evaluation des BGA fest, dass sich die im Archivierungsgesetz festgelegten Prozesse der Archivierung insgesamt und auch im Zeitalter der Digitalisierung weitgehend bewährt haben und dass die Wichtigkeit der Archivierung von der überwiegenden Mehrheit der Befragten anerkannt wird. Der Evaluationsbericht hat die im Postulat genannten Herausforderungen überprüft und kommt zum Schluss, dass in neun Stossrichtungen Handlungsbedarf besteht (siehe Bericht in Erfüllung des Postulates Seiten 5-7) die mit 54 Empfehlungen detailliert sind.

Das BAR setzt den Grossteil der Empfehlungen mit den direkt betroffenen Akteuren im Rahmen seiner Strategie 2021-2025 um. Die geplante Teilrevision der Archivierungsverordnung (VBGA) wurde aufgrund noch offener Fragen zum Geltungsbereich der VBGA sistiert.  

Das BAR hat in der Folge beim Bundesamt für Justiz (BJ) ein Gutachten zur Archivierungspflicht der dezentralen Bundesverwaltung in Auftrag gegeben. Das BJ bestätigt im Gutachten die Ansicht des BAR, dass alles staatliche Handeln unter die Archivgesetzgebung fällt, auch wenn es von bundesnahen Betrieben ausgeführt wird. Das Gutachten steht auf der Homepage des BJ zur Verfügung.

Da aufgrund der Einführung der Informationssicherheitsgesetzgebung ISG und der noch ausstehenden Detailerlasse ebenfalls abgeklärt wird, ob weiterer Revisionsbedarf der VBGA besteht, bleibt die Revision des VBGA zurzeit weiterhin sistiert.

Letzte Änderung 10.02.2025

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