Das Bundesgesetz über die Archivierung (BGA) ist seit 1999 in Kraft und wird nun evaluiert. Die Evaluation wird extern von der Büro Vatter AG durchgeführt und von einem Fachausschuss begleitet. Resultate sind bis Ende 2020 zu erwarten.

Das Bundesarchiv hat eine externe Evaluation des Bundesgesetzes über die Archivierung (SR 152.1, BGA) in Auftrag gegeben. Das BGA ist am 1. Oktober 1999 in Kraft getreten. 2019/2020 wird es nun evaluiert, um die neuen Herausforderungen – u.a. im Hinblick auf die Digitalisierung – zu identifizieren und Empfehlungen für die Weiterentwicklung von Gesetz und Praxis der Archivierung abzugeben. Anstoss für die Evaluation des BGA war das Postulat von Ständerat Claude Janiak «Umsetzung des Bundesgesetzes über die Archivierung» (18.3029) am 27.02.2018.
Die Evaluation wird von einem bundesinternen Fachausschuss begleitet. Die Büro Vatter AG wurde mit der Durchführung der Evaluation beauftragt. Für die juristische Expertise arbeitet sie mit Prof. Bertil Cottier zusammen. Während der eigentlichen Evaluation werden Akteure in und ausserhalb des Bundes befragt. Die Resultate liegen voraussichtlich Ende 2020 vor. Zwischenergebnisse werden ebenfalls auf dieser Seite veröffentlicht.
Konzeptphase
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Sept. 2019 - Jan. 2020 |
Feldphase zur Datenerhebung (Online-Befragungen und Einzelinterviews)
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Jan. – Juni 2020
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Synthesephase
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Juni – Okt. 2020
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Beantwortung des Postulats Janiak
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Voraussichtlich Frühlingssession 2021
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Wirkungsmodell zum Bundesgesetz über die Archivierung
Als Vorarbeit für die Evaluation wurde ein Wirkungsmodell zum BGA erarbeitet. Es bildet den Soll-Zustand des BGA ab, wie er vom Gesetzgeber vorgesehen wurde. Das Wirkungsmodell ist eine grafische Darstellung folgender Elemente:
- der beabsichtigten Wirkungen des Gesetzes,
- der vorgesehenen Vollzugsstrukturen, -Prozesse und Aktivitäten der Behörden, mit denen diese Wirkungen erzielt werden sollen,
- und die erwarteten kausalen Zusammenhänge zwischen Vorkehrungen, Aktivitäten und Wirkungen.
Das Wirkungsmodell dient in erster Linie als Grundlage für die vorgesehene Evaluation und fördert ein gemeinsames Verständnis der beabsichtigten Wirkungslogik des Gesetzes. Weiter wird es als Grundlage für die interne und externe Kommunikation rund um das Gesetz und seine Wirkungen genutzt.
Letzte Änderung 29.04.2020
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