Militärjustiz, Friedensbewegung und Dienstverweigerung

Im Verlauf des 20. Jahrhunderts nahmen Schweizerinnen und Schweizer immer wieder eine kritische Haltung gegenüber der Armee ein. Antimilitaristen und Exponenten der Friedensbewegung gerieten ins Visier der Bundespolizei, Dienstverweigerer mussten sich vor der Militärjustiz verantworten.

Antimilitarismus und Pazifismus

Innerhalb der politischen Linken haben Antimilitarismus und Pazifismus eine lange Tradition. Vor allem in den 1920er-Jahren und ab Ende der 1960er-Jahre waren weite Bevölkerungskreise armeekritisch eingestellt. Diese gesellschaftlichen Tendenzen wirkten sich immer auf die Zahl der Dienstverweigerer aus. Schweizer Militärdienstverweigerer wurden bis in die 1990er-Jahre von der Militärjustiz verurteilt. Seit 1996 gibt es einen zivilen Ersatzdienst für Militärdienstverweigerer. Für die Zeit bis 1910 existieren nur vereinzelte Personendossiers von Militärdienstverweigerern. Die Urteilssammlungen der Divisionsgerichte – bis 1910 im Pertinenzbestand E27, ab ca. 1908 im Bestand des Oberauditorats – sind jedoch komplett. Ab 1911 befinden sich Personendossiers von Militärdienstverweigerern im Bestand des Oberauditors, ab 1969 im Bestand des Oberauditorats. Vor der Militärjustiz mussten sich auch jene Schweizer verantworten, die für fremde Armeen Kriegsdienst geleistet hatten. Dies betraf im 20. Jahrhundert neben den Fremdenlegionären vor allem freiwillige Brigadisten im Spanischen Bürgerkrieg.

Auskunft zum Thema geben auch einige Privatarchive von Antimilitaristen und Pazifisten, beispielsweise jenes von Max Daetwyler.

Fichiert

Schon vor und insbesondere während des Kalten Kriegs wurden viele Antimilitaristen und Antimilitaristinnen sowie in der Friedensbewegung aktive Personen von der Bundespolizei überwacht. Zum Antimilitarismus und zur Friedensbewegung gibt es im Schweizerischen Bundesarchiv Personen- und Sachdossiers der Bundesanwaltschaft (bis 1957, ab 1958). Diese systematische Erfassung wurde 1989 aufgedeckt und brachte die so genannte Fichenaffäre ans Tageslicht, die von einer parlamentarischen Untersuchungskommission des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement aufgearbeitet wurde.

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Letzte Änderung 28.10.2019

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