Die politische Polizei und der Staatsschutz in der Schweiz

1989 erschütterte der Fichenskandal die Schweiz. Damals wurde bekannt, dass die Bundespolizei während des Kalten Krieges über hunderttausende Personen und Organisationen sogenannte Staatsschutzfichen angelegt hatte. Dies beeinträchtigte bei vielen das Vertrauen in den Staat, mit dem sie sich eben noch identifiziert hatten: Der Begriff «Schnüffelstaat Schweiz» machte die Runde.

Staatsschutzunterlagen 1848-1930

Dossiers zum Thema Staatsschutz und politische Polizei in der Zeit zwischen 1848 und 1930 finden sich vorwiegend im Bestand Polizeiwesen. Hier wurden die Unterlagen verschiedener Ämter zu Staatsschutz-Themen zusammengetragen. Zum Beispiel:

Im Ersten Weltkrieg intensivierte der Bund seine Überwachungstätigkeit und richtete 1917 in der Eidgenössischen Polizeiabteilung (1841-1991) eine Zentralstelle für Fremdenpolizei (1909-1998) ein, die alle Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz registrierte.

Schaffung des Polizeidienstes der Bundesanwaltschaft 1935

1935 wurde innerhalb der Bundesanwaltschaft ein Polizeidienst geschaffen: Die Bundespolizei war unterteilt in eine politische Polizei (präventiver Staatsschutz) und in eine gerichtliche Polizei (repressiver Staatsschutz).

Die Unterlagen des Polizeidienstes der Bundesanwaltschaft in den Zeiträumen 1931-1959 und 1960-1999 finden sich hauptsächlich im Bestand Bundesanwaltschaft: Polizeidienst. Am jeweiligen Archivplan lässt sich erkennen, welche Organisationen, Personengruppen und Tätigkeiten die Bundesanwaltschaft überwachte: Links- und Rechtsextremisten, Spionageabwehr und terroristische Umtriebe, Jura-Separatisten und Mitglieder von 1968er-Bewegungen, Drogen-, Waffen- und Menschenhandel etc.

Einige ergänzende Unterlagen zu den Geschäften der Bundesanwaltschaft sind in den Beständen des Departementssekretariats (1853-1980) bzw. des Generalsekretariats (1945-1998) des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements vorhanden.

Staatsschutzfichen

Zur besseren Übersicht über die Geschäfte führte die Bundesanwaltschaft ab 1930 bis Ende der 80er-Jahre die sogenannten Fichen. Hierbei handelte es sich um Karteikarten. Sie finden sich unter Bundesanwaltschaft: Fichen, Karteien und Sammlungen. Die Hauptkartei enthält «grüne Fichen» zu Personen, Organisationen, Firmen, Publikationen und Ereignissen. Daneben existieren «rote Fichen», die beispielsweise nach Ländern angelegt wurden, sowie Spezialkarteien, darunter etwa die Jura-Kartei.

Der Fichenskandal

In den späten 1980er-Jahren wurden diese Staatsschutzfichen sukzessive einer breiten Öffentlichkeit bekannt. 1989 setzte die Bundesversammlung eine parlamentarische Untersuchungskommission des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements u.a. zur Untersuchung der von der Bundesanwaltschaft betriebenen Datensammlungsaktivitäten ein.

Über 300 000 Personen verlangten auf Grund der Fichenaffäre Einsicht in die entsprechenden Staatsschutzunterlagen. In Fällen, in denen nicht bereits Personendossiers existierten, trug der Sonderbeauftragte Unterlagen aus verschiedenen Dossiers zusammen und erstellte für die Gesuchsteller «fiktive» Personendossiers. Diese werden heute im Bestand Sonderbeauftragter für Staatsschutzakten (1989-1999) aufbewahrt.

Neuorganisation des Staatsschutzes in den 1990er-Jahren

Der Fichenskandal war ein entscheidender Faktor für die Neuorganisation der Staatsschutzorgane in den 1990er-Jahren. Die Bundespolizei wurde 1999 in das Bundesamt für Polizei (fedpol) (1900-2006), der Nachfolgebehörde des Bundesamts für Polizeiwesen (1816-1999), eingegliedert. Ab 2001 wurden die gerichtspolizeilichen Aufgaben von der Bundeskriminalpolizei (BKP) wahrgenommen, während der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) (2004) für die präventivpolizeilichen Aufgaben des Staatsschutzes zuständig war. Der DAP wiederum wurde 2010 mit dem Strategischen Nachrichtendienst (SND) zum Nachrichtendienst des Bundes (NDB) (2010-) zusammengeführt.

Letzte Änderung 28.10.2019

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