Staatsschutzfichen und -dossiers: Einsichtsverfahren und praktische Hinweise

Bis zum Auffliegen des Fichenskandals Ende der 1980er-Jahre legte der Schweizer Staatsschutz hunderttausende Fichen an. Die befinden sich heute im Schweizerischen Bundesarchiv. Wer Einsicht nehmen will, muss ein Gesuch stellen.

In zwei Tranchen im Bundesarchiv

Die Staatsschutzfichen, die in den Jahren 1989 und 1990 Gegenstand des «Fichenskandals» (siehe Die politische Polizei und der Staatsschutz in der Schweiz“) waren, befinden sich heute im Schweizerischen Bundesarchiv im Bestand Bundesanwaltschaft: Fichen, Karteien und Sammlungen des Polizeidienstes (1870-1994). Es handelt sich um Karteikarten im A5-Format, die nach den Namen von Personen, Organisationen, Ereignissen und Publikationen geordnet sind und im Wesentlichen den Zeitraum von 1930 bis 1989 abdecken. Die Fichen wurden ursprünglich als Registraturfindmittel verwendet und verweisen auf Dokumente, die in Sach- und Personendossiers des Polizeidienstes der Bundesanwaltschaft abgelegt sind. Diese Dossiers im Gesamtumfang von mehreren hundert Laufmetern befinden sich ebenfalls im Bundesarchiv.

Der Hauptteil der Fichen wurde in zwei Tranchen ans Bundesarchiv abgeliefert. Deren Signaturen lauten: CH-BAR#E4320-01C#1990/134#[...]* und CH-BAR#E4320-01C#1996/203#[...]*. Die Sach- und Personendossiers, auf welche die Fichen verweisen, gehören zu den zwei Teilbeständen  Bundesanwaltschaft: Polizeidienst (1931-1959) und Bundesanwaltschaft: Polizeidienst (1960-1999)

Zugang zu den Unterlagen

Die erwähnten Unterlagen sind gemäss Art. 12 Abs. 1 und Art. 26 des Bundesgesetzes über die Archivierung (BGA, SR 152.1) sowie Anhang 3 der Archivierungsverordnung (VBGA, SR 152.11) nach Ablauf einer Schutzfrist von 50 Jahren frei zugänglich. Massgebend für diese Frist ist der jüngste Ein-trag auf einer Fiche respektive das Abschlussdatum des jüngsten Dokuments eines Dossiers. Einsichtnahme kann jedoch bereits vor Ablauf der Schutzfrist mit einem schriftlichen Gesuch beantragt werden. Dessen Prüfung richtet sich nach den in Art. 18 VBGA aufgeführten Kriterien.

Gesuche um Einsichtnahme

Gesuche um Einsichtnahme sind in schriftlicher Form via Online-Zugang an das Bundesarchiv zu richten: Einsichtsgesuch. Das Bundesarchiv klärt in einem ersten Schritt ab, ob zu einer bestimmten Person oder Organisation Staatsschutzfichen bzw. -dossiers überliefert sind. Ist dies der Fall und unterliegen diese noch einer gesetzlichen Schutzfrist, leitet es das Gesuch an die zuständige Stelle weiter. Diese behält sich vor, von den Gesuchstellern und Gesuchstellerinnen bei Bedarf weitere Informationen über den Zweck der Einsichtnahme oder die Zustimmung der betroffenen Personen («Einverständniserklärung») einzuholen. Will man die eigenen Staatsschutzunterlagen sehen, ist zudem eine Kopie der Identitätskarte oder des Passes beizulegen. Die Gesuchbearbeitung dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Gegen eine Ablehnung können die Gesuchstellenden Beschwerde führen.

Recherche: von der Fiche zum Dossier

Nach einer Einsichtsbewilligung können die Staatsschutzfichen im Lesesaal des Bundesarchivs eingesehen werden. Aufgrund der Angaben auf der Fiche und der Recherche im Online-Zugang des BAR findet man anschliessend jene Dossiers und Dokumente, auf welche die Fiche verweist. Diese Recherchen müssen die Forscherinnen und Forscher selber vornehmen. Unterliegen die Dossiers noch einer gesetzlichen Schutzfrist, ist für deren Konsultation das Einreichen eines weiteren schriftlichen Einsichtsgesuchs nötig.

Beispiel einer Staatsschutzfiche

Die linke Spalte der Karteikarte verweist auf das Aktenzeichen des Dossiers, in dem sich das registrierte Dokument befindet. Der Betreff dieses Dossiers lautet jedoch nicht notwendigerweise auf die registrierte Person oder Organisation. Nur Aktenzeichen, die im Feld oben rechts vermerkt sind, verweisen auf ein Dossier, dessen Titel auf die registrierte Person oder Organisation lautet.

Die Aktenzeichen sind nach zwei verschiedenen Mustern aufgebaut: Die Bezeichnung der Dossiers aus dem Teilbestand CH-BAR#E4320B folgt dem Muster C.16.981 (vgl. das unten aufgeführte Beispiel), diejenigen aus dem Teilbestand CH-BAR#E4320C dem Muster (0:135)80.

Die mittlere Spalte verweist auf das Datum des jeweiligen Dokuments.

Die rechte Spalte enthält eine kurze Inhaltsangabe (Regest). Aufgrund dieser Angaben lässt sich die Relevanz der verzeichneten Dokumente für eine bestimmte Fragestellung abschätzen.

Staatsschutzfiche
Bei der Abbildung handelt es sich um ein frei zugängliches Dokument, dessen Schutzfrist abgelaufen ist (Signatur: CH-BAR#E4320-01C#1990/134, Bd. 129).

Letzte Änderung 12.12.2022

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