Nachrichtendienste: Skandale und unspektakulärer Alltag

Nachrichtendienste sind geheimnisumrankt. Der Alltag ist indes weniger spektakulär und hat mit James Bond-Filmen schon gar nichts zu tun: Er besteht primär aus der Beschaffung und Analyse von nicht öffentlich zugänglichen Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln und Methoden. Allerdings gab es auch immer wieder Affären und Skandale.

Nachrichtendienst und Spionageabwehr bis zum Zweiten Weltkrieg

Die Arbeit von Nachrichtendiensten kann militärische, politische oder wirtschaftliche Ziele verfolgen. Bereits im Ersten und Zweiten Weltkrieg kümmerten sich deshalb zwei Departemente um die Spionageabwehr: das Justiz- und Polizeidepartement und das Militärdepartement.

Bis zum Zweiten Weltkrieg war der militärische Nachrichtendienst nur äusserst bescheiden ausgestattet. Erst mit dem 1936 an die Spitze der Nachrichtensektion berufenen Roger Masson und wenig später mit der Entsendung von Militärattachés nach Berlin, Rom und Paris begann der Ausbau der militärisch-politischen Nachrichtenbeschaffung.

Bezüglich Nachrichtendienst und Spionageabwehr im Ersten und Zweiten Weltkrieg gibt es im Bestand Landesverteidigung (1600-1960) Informationen zur Organisation der 1891 in der Generalstabsabteilung eingerichteten Nachrichtensektion bzw. des Nachrichtendienstes des Armeestabs. Hinzu kommen Unterlagen mit Berichten und Bulletins der Nachrichtendienste, Personaldossiers von Agenten, Texte zu Militärattachés sowie Akten zu Spionage- und Sabotageabwehr.

Weitere Informationen zu nachrichtendienstlichen Tätigkeiten im Zweiten Weltkrieg finden sich in den Beständen Persönlicher Stab des Generals Guisan (1916-1960) und Generalstabsabteilung (1914-1968). Das Schweizerische Bundesarchiv ist zudem im Besitz einer Kopie des Privatarchivs von Hans Hausamann (1915-1964), der während des Zweiten Weltkriegs mit seinem privaten "Büro Ha" einen eigenen Nachrichtendienst betrieb und mit der Armee zusammenarbeitete.

Landesverräter im Zweiten Weltkrieg

Im Zweiten Weltkrieg wurden über 900 Schweizer wegen Spionage verurteilt. Wenn es sich dabei um Soldaten und Offiziere handelte, kam das Militärstrafgesetz zur Anwendung, das für Hochverrat die Todesstrafe vorsah. Zwischen 1942 und 1945 wurden 17 Landesverräter hingerichtet. Die Dossiers der als Landesverräter angeklagten und verurteilten Soldaten und Offiziere werden als Einzelfallakten im Bestand Oberauditorat: Einzelfälle (1969-1991) aufbewahrt.

Nachrichtendienste nach dem Zweiten Weltkrieg

Die Nachrichtensektion wurde 1969 durch die Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr (UNA) ersetzt, die im Generalstab angesiedelt war. Unterlagen zur Nachrichtensektion nach 1945 bzw. zur UNA finden sich im Teilbestand der UNA (1969-1991), in der Generalstabsabteilung (1944-1966) oder im Stab der Gruppe für Generalstabsdienste (1892-1999). Die Teilbestände der Direktion der eidgenössischen Militärverwaltung zwischen 1950 und 1958 und zwischen 1959 und 1989 sowie des Stabs der Gruppe für Generalstabsdienste zwischen 1961-1970 enthalten Berichte zur militärpolitischen Lage. In den Teilbeständen des eidgenössischen politischen Departements sind im Zeitraum 1848 bis 1965 sowie 1966 bis 1978 die politischen und militärischen Berichte der Auslandsvertretungen überliefert. Im Schweizerischen Bundesarchiv sind ebenfalls das Privatarchiv des Nachrichtendienstoffiziers Hermann Junker (1914-2001) und das Archiv der Vereinigung Schweizerischer Nachrichtenoffiziere (1943-2000) greifbar.

1976 enttarnte der Nachrichtendienst den ehemaligen Brigadier Jean-Louis Jeanmaire als Ost-Spion. Unterlagen zum «Fall Jeanmaire» finden sich etwa in den Beständen der Bundesanwaltschaft (1932-1997) oder der Geschäftsprüfungskommission (1923-1997).

Im Zuge des sogenannten Fichenskandals wurde Ende der 1980er-Jahre das unter dem Decknamen P-27 geführte Projekt eines geheimen Nachrichtendienstes bekannt. Die im März 1990 eingesetzte parlamentarische Untersuchungskommission des eidgenössischen Militärdepartements (1967-1991) kritisierte deren fehlende gesetzliche Abstützung und politische Kontrolle. Die P-27 wurde daraufhin aufgelöst.

Die Neuorganisation der Nachrichtendienste nach 1990

Der schweizerische Nachrichtendienst wurde in den 1990er- und 2000er-Jahren reorganisiert und einer stärkere parlamentarischen Kontrolle unterstellt. Im Jahr 2000 wurde er aus dem Generalstab herausgelöst und als Strategischer Nachrichtendienst (SND) in eine zivile Organisationseinheit des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) umgewandelt. Diese Neuorganisation war nicht zuletzt durch die Affären um Dino Bellasi und seinen Vorgesetzten, den Nachrichtendienstchef Peter Regli ausgelöst. Die Unterlagen zur Affäre um Dino Bellasi befinden sich in den Beständen Generalstab: Rechtsdienst (1962-2004) sowie Bundesanwaltschaft: Geschäftsdossiers und Verfahrensakten (1912-2008). Die Unterlagen zur Affäre um Peter Regli sind dagegen in den Beständen Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr (1969-1991) sowie Bundesversammlung: Geschäftsprüfungskommissionen (1993-2005) abgelegt.

Dem SND zur Seite steht heute der militärische Nachrichtendienst (MND), welcher im «Führungsstab der Armee» als Tätigkeitsbereich und nicht als abgrenzbare Truppengattung angesiedelt ist. Der MND wurde 2001 als Nachfolgeorganisation des Armeenachrichtendienstes (AND) geschaffen. Dieser wiederum geht auf den in der Zwischenkriegszeit aufgebauten militärisch-taktischen Truppennachrichtendienst (TND) (1961-1970) zurück. Der dem Einsatzstab der Luftwaffe unterstellte Luftwaffennachrichtendienst (LWND) wurde 2007 in den SND integriert und ist heute nicht mehr ein eigenständiger Dienst.

Seit dem 1. Januar 2010 vereinigt der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) den ehemals für das Inland zuständige Dienst für Analyse und Prävention (DAP) und den SND, welcher sich für die Auslandnachrichtenbeschaffung verantwortlich zeichnete. Der NDB arbeitet eng mit verschiedenen Behörden und Dienststellen in Bund und Kantonen zusammen, z.B. mit dem MND, dem Bundesamt für Polizei (fedpol), mit der Bundesanwaltschaft oder mit zahlreichen ausländischen Partnerdiensten und kantonalen Polizeiorganen.

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Letzte Änderung 26.09.2023

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