Die Flüchtlingspolitik während des Zweiten Weltkriegs ist eines der am besten aufgearbeiteten Kapitel der Schweizer Zeitgeschichte. Und sie bleibt umstritten. Insbesondere das Spannungsfeld zwischen Überfremdungsängsten, Antisemitismus und humanitärer Tradition sorgt für hitzige Diskussionen. Die Schweiz nahm nicht nur zivile Flüchtlinge auf. Auch über 100 000 militärische Flüchtlinge wurden interniert.
Zivile Flüchtlinge
Vor Kriegsausbruch kamen rund 10 000 (sogenannte «Emigranten») und während des Zweiten Weltkrieges rund 51 000 Menschen in die Schweiz. Die Eidgenössische Polizeiabteilung (1841-1991) war für die zivilen Flüchtlinge zuständig. Deren Unterlagen zu einzelnen Personen oder Familien sind primär in der Personenakten-Serie N für Niederlassung, Aufenthalt, Flüchtlinge (1904-1952) abgelegt.
Die Eidgenössische Polizeiabteilung delegierte die Unterbringung und Betreuung von zivilen Flüchtlingen an die Eidgenössische Zentralleitung der Heime und Lager (ZL) und an einzelne Hilfswerke. So waren unter anderem das Schweizerische Rote Kreuz (1863-1994) und das Schweizerische Hilfswerk für Emigrantenkinder SHEK (1860-1986) in diesem Bereich tätig. Die Personenunterlagen der ZL sind in der Personenakten-Serie N der Eidgenössischen Polizeiabteilung zu finden. Das Archiv für Zeitgeschichte hat im Rahmen seines Zeitzeugen-Programmes die Nachlässe einiger Exponenten der ZL gesichert.
Für eine detaillierte Recherche bei Bund und Kantonen stehen folgende Inventare zur Verfügung:
- Flüchtlingsakten 1930-1950 I (PDF, 811 kB, 05.03.2009), Thematische Übersicht zu Beständen im Schweizerischen Bundesarchiv, in: Reihe «Inventare», Band 1, Bern 1999.
- Flüchtlingsakten 1930-1950 II (PDF, 1 MB, 05.03.2009), Systematische Übersicht zu den Beständen in den Archiven der Kantone der Schweiz und im Liechtensteinischen Landesarchiv, in: Reihe «Inventare», Band 2, Bern 2001.
Das Parlament beauftragte die Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (UEK) im Dezember 1996 u.a. auch damit, die Flüchtlingspolitik der Schweiz während des Kriegs zu untersuchen.
Ein grosser Teil der Unterlagen, welche die UEK dazu brauchte, und die von ihr erstellen Dokumente befinden sich im Schweizerischen Bundesarchiv.
Militärinternierte
Gemäss Haager Landkriegsordnung von 1907 waren neutrale Staaten verpflichtet, übertretende Truppenteile zu entwaffnen und zu internieren, damit sie nicht mehr ins Kriegsgeschehen eingreifen konnten. In der Schweiz erinnert man sich insbesondere an die Internierung von polnischen und französischen Soldaten im Juni 1940: 29 000 französische Armeeangehörige und 12 000 Polen des 45. französischen Armeekorps waren an der Grenze des Berner Juras in die Enge getrieben worden. Wichtig sind in diesem Zusammenhang auch die in der Schweiz zur Landung gezwungenen oder abgestürzten alliierten und deutschen Flieger. Insgesamt befanden sich rund 104 000 militärische Flüchtlinge in der Schweiz, die vor allem in der Landwirtschaft, bei Rodungen und im Strassenbau eingesetzt wurden. So haben militärische Internierte beispielsweise die Strasse über den Sustenpass gebaut.
Für die Unterbringung und Betreuung der Militärpersonen war das Eidgenössische Kommissariat für Internierung und Hospitalisierung EKIH (1938-1950) zuständig. Dessen Kartei und zahlreiche Dossiers sind im Schweizerischen Bundesarchiv aufbewahrt. In Ergänzung dazu gibt es Unterlagen im Bestand Landesverteidigung (1600-1960), insbesondere zu den Deserteuren und Refraktären sowie zu den Lagern und internierten Fliegern.
Tipps zur weiteren Recherche
- Historisches Lexikon der Schweiz mit Artikeln u. a. zu Flüchtlingen und Internierungen.
- Archiv für Zeitgeschichte: Archiv des Vereins Jüdischer Fürsorgen und der Flüchtlingshilfen (VSJF), Nachlässe einiger Exponenten der Eidgenössischen Zentralleitung der Heime und Lager (ZL).
Publikationen des Bundesarchivs
Flüchtlingsakten 1930-1950 I (PDF, 811 kB, 05.03.2009)
Letzte Änderung 28.10.2019
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