Das Bundesarchiv übernimmt neben Unterlagen des Bundes auch Archive und Nachlässe von Personen und Institutionen von gesamtschweizerischer Bedeutung.
- Welche Privatarchive übernimmt das Bundesarchiv?
- Wie wird die Übernahme von Privatarchiven ins Bundesarchiv geregelt?
- Welches sind die Arbeitsschritte von Ihrer Anfrage bis zu einem Privatarchiv im Bundesarchiv?
- Ist das Bundesarchiv interessiert an Publikationen und Gegenständen?
- Übernimmt das Bundesarchiv alle Unterlagen eines Privatarchivs?
Welche Privatarchive übernimmt das Bundesarchiv?
Die Privatarchive im Bundesarchiv stammen einerseits aus Nachlässen von Personen, welche die Geschichte des Bundesstaats geprägt haben. Dazu gehören:
- Mitglieder des Bundesrats, des Parlaments und des Bundesgerichts
- Kader aus Verwaltung und Armee
- Bedeutende Exponenten und Exponentinnen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur
Andererseits sichert das Bundesarchiv Bestände von Institutionen, die gesamtschweizerisch tätig sind und die Politik des Bundesstaats beeinflussen. Dazu gehören:
- Parteien
- Interessenverbände
- Hilfswerke
Wie wird die Übernahme von Privatarchiven ins Bundesarchiv geregelt?
Die Modalitäten betreffend Bewertung, Übernahme und Zugänglichkeit von Privatarchiven regelt das Bundesarchiv gemeinsam mit dem Schenker oder der Hinterlegerin in einem Schenkungsvertrag (PDF, 170 kB, 24.07.2024) oder Hinterlegungsvertrag (PDF, 172 kB, 24.07.2024).
Welches sind die Arbeitsschritte von Ihrer Anfrage bis zu einem Privatarchiv im Bundesarchiv?
Ist das Bundesarchiv interessiert an Publikationen und Gegenständen?
Das Bundesarchiv übernimmt keine Publikationen und Drucksachen (Monographien, Serien, Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren, graue Literatur, Postkarten, Plakate u.ä.) oder Gegenstände. Für deren Aufbewahrung und Vermittlung sind unter anderem folgende Institutionen zuständig:
- Für Publikationen mit gesamtschweizerischem Bezug: Schweizerische Nationalbibliothek NB
- Für Publikationen mit regionalem Bezug: Die zuständige Bibliothek des betreffenden Gebiets, z.B. Kantonsbibliotheken
- Für Gegenstände etc. mit gesamtschweizerischem Bezug: Schweizerisches Nationalmuseum
- Für Gegenstände etc. mit regionalem Bezug: Regionale Museen, z.B. historische Museen, Kunstmuseen etc.
Übernimmt das Bundesarchiv alle Unterlagen eines Privatarchivs?
Das Bundesarchiv setzt sich dafür ein, dass auch private Bestände inhaltlich und zeitlich möglichst vollständig archiviert werden, damit das Wirken der betreffenden Person oder Institution in seiner Gesamtheit nachvollziehbar bleibt. Unterlagen aus Privatarchiven werden vor der Übernahme ins Bundesarchiv jedoch archivisch bewertet, was dazu führen kann, dass nicht alle übernommen werden.
Was lässt sich tun, wenn nur inhaltlich und/oder zeitlich unvollständige Unterlagen vorliegen?
Wenn Ihr Angebot nur einzelne Dokumente oder Serien umfasst, lohnt es sich in jedem Fall zu prüfen, ob diese noch komplettiert werden können. Um dies zu klären, kann beispielsweise eine Umfrage bei weiteren Involvierten zum Zusammenführen verschiedener noch vorhandener Unterlagenserien sinnvoll sein.
Letzte Änderung 24.07.2024
Kontakt
Schweizerisches Bundesarchiv
Archivstrasse 24
3003 Bern
- Tel.
- +41 58 462 89 89
Öffnungszeiten Lesesaal
Di-Do, 09.00-19.00 Uhr
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