Wie weiter?
Wenn Sie auf Grundlage Ihrer Antworten zu Fragen 1 und 3 sowie unserer Hinweise zum Schluss kommen, dass Sie Ihre Unterlagen dem Bundesarchiv anbieten möchten, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme via Formular.
Sie interessieren sich dafür, private Unterlagen dem Bundesarchiv zur Archivierung zu übergeben? Der untenstehende Fragebogen hilft Ihnen zu prüfen, ob das Bundesarchiv als Institution für Ihr Angebot in Frage kommt.
1. Ist oder war die Person oder die Institution, um deren Privatarchiv es geht, auf nationaler Ebene aktiv? |
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Antwort: Ja |
Das Bundesarchiv ist interessiert, Unterlagen, die für die Schweiz von Bedeutung sind, zu archivieren. Dazu übernimmt es auch Bestände von Privatpersonen und Institutionen von gesamtschweizerischer Bedeutung. |
Antwort: Teilweise oder Nein |
Für Unterlagen von Personen oder Institutionen mit vorwiegend regionalem (z.B. kantonalem, kommunalem) Wirkungskreis können Archive der jeweiligen Ebenen zuständig sein. Eine Übersicht zu schweizerischen Archiven und deren Kontaktangaben finden Sie in der Datenbank «Die Schweizer Archivlandschaft - VSA-AAS». |
2. Sind Sie damit einverstanden, die Unterlagen dem Bundesarchiv kostenlos zu überlassen? |
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Antwort: Ja |
Dies entspricht den Anforderungen des Bundesarchivs. |
Antwort: Nein |
Das Bundesarchiv leistet keine finanzielle Entschädigung für die Übernahme von Unterlagen, erwirbt also kein Archivgut durch Kauf. |
3. Handelt es sich bei den Unterlagen um Publikationen, Drucksachen oder Gegenstände? |
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Antwort: Ja oder Teilweise |
Das Bundesarchiv übernimmt keine Publikationen, Drucksachen, Broschüren, Gegenstände o.ä. |
Antwort: Nein |
Dies entspricht der Übernahmepraxis des Bundesarchivs. |
4. Decken die Ihnen vorliegenden Unterlagen das gesamte Wirken bzw. Tätigkeitsfeld der Person oder der Institution ab oder bestehen sie zeitlich und/oder inhaltlich nur aus unvollständigen Serien? |
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Antwort: Ja, (relativ) vollständig |
Das Bundesarchiv setzt sich dafür ein, dass auch private Bestände inhaltlich und zeitlich möglichst vollständig archiviert werden, damit das Wirken der betreffenden Person oder Institution in seiner Gesamtheit nachvollziehbar bleibt. Unterlagen aus Privatarchiven werden vor der Übernahme ins Bundesarchiv aber auch archivisch bewertet, was dazu führen kann, dass nicht alle übernommen werden. |
Antwort: Nein, unvollständig |
Bei einzelnen Dokumenten ohne Kontextinformationen und/oder mit fehlender Anbindung an bereits bestehende Bestände im Bundesarchiv (z.B. als Nachlieferung), ist die Archivierung im Bundesarchiv in der Regel nicht sinnvoll. |
Wenn Sie auf Grundlage Ihrer Antworten zu Fragen 1 und 3 sowie unserer Hinweise zum Schluss kommen, dass Sie Ihre Unterlagen dem Bundesarchiv anbieten möchten, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme via Formular.
Letzte Änderung 28.03.2023
Archivstrasse 24
3003 Bern
Di-Do, 09.00-19.00 Uhr
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