Nach Ermittlung der Archivwürdigkeit verfasst das Bundesarchiv Bewertungsentscheide, um die Auswahl der für das Archiv bestimmten Informationen transparent zu machen. Das Bundesarchiv publiziert Bewertungsentscheide rückwirkend seit 1.1.2012.
Nicht alles, was geschrieben und dokumentiert wurde, ist archivwürdig. Es gelangen nur Informationen ins Bundesarchiv, die eine rechtliche Bedeutung haben, die Wahrnehmung von gesetzlichen Aufgaben dokumentieren oder potentiell historische Aussagekraft besitzen. Das Bundesarchiv und die aktenbildenden Stellen ermitteln die Archivwürdigkeit gemeinsam (Bewertung). Die Ergebnisse werden in Bewertungsentscheiden festgehalten. Diese beschreiben den Entstehungszusammenhang der bewerteten Informationen, analysieren ihren Inhalt und legen dar, warum sie archiviert bzw. nicht archiviert werden.
Die hier publizierten Dokumente zeigen, geordnet nach Departement, die Bewertungsentscheide, welche vom Bundesarchiv seit dem 1.1.2012 gefällt worden sind. Nachdem das Bundesarchiv zunächst Auszüge der Bewertungsentscheide publizierte, veröffentlicht es seit Juli 2017 die vollständigen Dokumente.
Die Bewertungsentscheide des Bundesarchivs stehen der Öffentlichkeit für Rückmeldungen zur Verfügung: Diskutieren Sie hier mit und helfen Sie, die relevanten Informationen für die Archivierung auszuwählen.
Sie möchten zur Bewertung auf dem Laufenden bleiben? Neuigkeiten twittern wir unter @CH_Bundesarchiv #bewertBAR.
Rückmeldung zur Bewertung
Haben Sie Anmerkungen oder Fragen zu den Bewertungsentscheiden? Senden Sie uns Ihre Rückmeldungen mittels Web-Formular. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
Bewertungsentscheide, nach Departementen geordnet
Übersicht Bewertung Informationssysteme Bund
Die Liste zeigt die Ergebnisse der Bewertungen zu Inhalten aus Informationssystemen des Bundes.
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