Am 14. September 1848 trat die von den 22 Kantonen verabschiedete Bundesverfassung in Kraft. Es war die Geburtsstunde des Bundesstaates. Dieser setzte den Konflikten zwischen liberalen und katholisch-konservativen Kantonen ein Ende.
Bundesverfassungen von 1848, 1874 und 1999
Nach dem Ende des Sonderbunds wurde eine Revision des Bundesvertrags von 1815 in Angriff genommen. Daraus entstand die Bundesverfassung von 1848. Die Siegerkantone des Sonderbundskriegs betrachteten sie als ein für alle Kantone geltendes Grundgesetz. Diesem Entschied widersetzten sich die katholischen Verliererkantone vorerst.
Die Verfassung regelte die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen und führte das Stimm- und Wahlrecht für Männer ein. Sie war insofern auch innovativ, als mit ihr der Grundsatz der Gewaltentrennung von Bundesversammlung (Legislative), Bundesrat und Bundesverwaltung (Exekutive) und Bundesgericht (Judikative) eingeführt wurde.
1874 erhielten die Bürger mit der Totalrevision der Bundesverfassung mehr staatsbürgerliche Rechte (Handels- und Gewerbefreiheit, Glaubensfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Referendumsrecht). Gleichzeitig wurden dem Bund weitere Kompetenzen übertragen.
Das Wiederaufflammen des Kulturkampfs zwischen den katholischen und protestantischen Kantonen sowie die Zuspitzung der sozialen Konflikte führten 1891 zu einer Teilrevision der Bundesverfassung. Sie räumte den Bürgern und den Kantonen das Initiativrecht ein. Damit konnten die Bürger die Gestaltung des Bundesrechts direkt beeinflussen. Die Abstimmungen über die Initiativen sind in den Beständen Justizwesen bis 1929 und der Bundeskanzlei zwischen 1920-1970 und 1963-1992 dokumentiert.
Während das Stimm- und Wahlrecht der Männer 1848 eingeführt wurde, dauerte es bei den Frauen auf nationaler Ebene bis 1971. Mit der Einführung des Frauenstimmrechts wurde ein zentraler Aspekt der Gleichstellung von Frau und Mann umgesetzt.
Ab den 1960er-Jahren wurden Stimmen laut, die eine weitere Totalrevision der Verfassung forderten. Veraltete sprachliche Formulierungen sowie zuweilen überholte oder unter dem Gesichtspunkt der Rechtssystematik problematische Inhalte liessen die Verfassung als Flickwerk erscheinen, dem es an Klarheit fehlte und das nicht mehr den Ansprüchen eines Grundgesetzes genügte. Nach 30 Jahren Arbeit stimmte das Volk 1999 schliesslich einer Totalrevision der Bundesverfassung zu. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Verfassung von 1874 über 140 Mal geändert und angepasst worden.
Die Publikation «Werkstatt Bundesverfassung» (PDF, 40 MB, 23.01.2024) des Bundesarchivs bietet einen vollständigen Überblick über die laufenden Änderungen.
Bund und Kantone
Die Bundesverfassung überträgt dem Volk und den Kantonen die Souveränität und bestimmt und begrenzt die Zuständigkeit des Bundes. Die Kompetenzen können nur durch eine Verfassungsänderung erweitert werden.
Als staatliche Einheiten sind die Kantone also in den Grenzen des übergeordneten Bundesrechts souverän. Die Kantonsautonomie ist ein wesentlicher Aspekt des schweizerischen Bundesstaates. Aus diesem Grund befinden sich die meisten Unterlagen zu Aufgaben, die nicht in die Kompetenz des Bundes fallen, in den entsprechenden Kantons- und Gemeindearchiven.
Tipps zur weiteren Recherche
- Historisches Lexikon der Schweiz u.a. mit einem Artikel über die Bundesverfassung.
- Bundesverfassung
- Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über eine neue Bundesverfassung vom 20. November 1996, in BBl 1997 I, S. 1-642
- Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Einführung des Frauenstimm- und wahlrechts in eidgenössischen Angelegenheiten (vom 23. Dezember 1969), in BBl 1970 I, S. 61-103
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Letzte Änderung 24.01.2024
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