Die moderne Schweiz hat ihren Ursprung im 18. Jahrhundert. Die Zeit bis 1848 ist geprägt von Phasen der Kontinuität, aber auch von Brüchen. Quellen in den Beständen des Schweizerischen Bundesarchivs dokumentieren politische, rechts-, militär- und verwaltungsgeschichtliche sowie aussenpolitische, sozio-ökonomische oder soziologische Themen.
Helvetische Republik (1798-1803)
Die revolutionären Ereignisse in Frankreich und die spätere französische Besatzung rüttelten das Schweizer Volk und die Städte auf. Viele setzten sich für eine neue politische Ordnung ein und hofften auf gerechtere kantonale Verfassungen.
Am 28. März 1798 erklärte Kommissär Le Carlier, der Vertreter der französischen Regierung, die ursprüngliche Version der «Pariser Verfassung» für die Helvetische Republik als verbindlich. Das älteste offizielle Verfassungsdokument ist im Bundesarchiv in Form einer gedruckten Broschüre erhalten. Am 12. April desselben Jahres verabschiedete eine in aller Eile in Aarau einberufene ausserordentliche Tagsatzung der kantonalen Abgeordneten die erste Verfassung der Schweiz.
Diese begründete einen modernen Staat und eine Verwaltungsstruktur nach dem zentralistischen Vorbild Frankreichs. Zur Helvetischen Republik gehörten 18 Kantone, die einem gemeinsamen Rechts-, Wirtschafts- und Währungssystem unterstanden. Die Zentralregierung bestand aus einem Parlament und einem Direktorium und wurde unterstützt durch Ministerien des Innern, für Kunst und Wissenschaft, für Justiz und Polizei, für Finanzen, für Krieg und auswärtige Angelegenheiten.
Der Bruch mit der Vergangenheit war hart, denn die Kantone verloren ihre Autonomie. Im Rückblick wurde das politische Erbe der Helvetischen Republik allerdings positiv beurteilt. Denn sie setzte neue Werte: Volkssouveränität, Freiheit, Rechtsgleichheit, Demokratie, Gewaltentrennung und eine schriftliche Verfassung. Diese Werte flossen 1848 auch in die Bundesverfassung ein.
Die Mediation (1803-1813)
Nach dem Scheitern eines ersten Reformversuchs setzte Napoleon Bonaparte am 30. September 1802 der Helvetischen Republik ein Ende und arbeitete mit den Abgeordneten der Kantone an einer neuen Verfassung. Die sogenannte Mediationsakte wurde am 19. Februar 1803 veröffentlicht und gab der folgenden Zeitperiode ihren Namen: Die Mediation dauerte von 1803 bis 1813.
Die Schweiz wurde wieder ein Staatenbund. Die 19 Kantone erhielten je eine eigene Verfassung und viele ihrer souveränen Rechte aus der Zeit vor 1798 zurück.
Die Zentralregierung, repräsentiert durch den Landammann der Schweiz, behielt nur wenige Kompetenzen, hauptsächlich in auswärtigen Angelegenheiten. Bei den inneren Angelegenheiten war er für das Schiedsgericht zwischen den Kantonen, für militärische Fragen, Zoll, Post und Währung sowie für die Sanitätspolizei zuständig.
Die Tagsatzung (1814-1848)
Unter dem Druck der europäischen Siegermächte beendete die Tagsatzung am 29. Dezember 1813 die Mediation. Ein am 7. August 1815 geschlossenes eidgenössisches Bündnis und die Neutralität der Schweiz wurden vom Wiener Kongress anerkannt. Drei neue Kantone – Neuenburg, Wallis und Genf – traten der Eidgenossenschaft bei.
Der Bundesvertrag stellte die Rückkehr zur Selbstbestimmung der Kantone sicher, das Kantonsbürgerrecht wurde wieder eingeführt. Die einzige staatlich-zentralisierte Struktur war die Versammlung der kantonalen Abgeordneten, die sogenannte Tagsatzung: Dort wurden Entscheide über militärische Angelegenheiten und zur Aussenpolitik gefällt, die für die gesamte Eidgenossenschaft galten. Bei allen Entscheiden brauchte es das absolute Mehr, also die Zustimmung von 12 der 22 Kantone.
Das Archiv der Tagsatzung dokumentiert diese politische Dezentralisierung. Gleichzeitig findet man dort aber auch Belege für eine allmähliche Harmonisierung in anderen Bereichen. Dazu gehören die Erstellung einer Kartographie der Schweiz, die Vereinheitlichung von Massen und Gewichten oder eine gesamtschweizerische Statistik.
In den 1840er-Jahren verschärfte und konfessionalisierte sich der alte Konflikt zwischen den liberalen, den Ideen der Französischen Revolution nahestehenden, und den konservativen Kräften, die sich allen Veränderungen des Bundesvertrags widersetzten. Die katholischen Kantone bildeten mit dem Sonderbund eine eigene Allianz, die von ausländischem Militär unterstützt wurde. Die liberale Mehrheit der Tagsatzung 1847 beschloss die Auflösung des Sonderbunds und ernannte Oberst Henri-Guillaume Dufour zum General der eidgenössischen Truppen. Damit begann der Sonderbundskrieg. Durch den Sieg der liberalen Kantone konnte die nationale Einheit der Schweiz gewahrt werden. Am 27. Juni 1848 ernannte die Tagsatzung eine Revisionskommission und beauftragte sie mit der Ausarbeitung einer neuen Bundesverfassung.
Im Bundesarchiv finden sich die Urkunden mit den kantonalen und eidgenössischen Verfassungen von 1798 bis 1848. Weiter liefern zeitgenössische Privatarchive wertvolle Ergänzungen, beispielsweise der Bestand Private Tagebücher, Briefe und Einzeldokumente (1733-1918). Hinzu kommen Kopien von Dokumenten zur Schweiz aus ausländischen Archiven (Abschriftensammlung (PDF, 141 MB, 28.09.2012)), Quellen über die Landesverteidigung oder die Schweizer Vertretung in Paris (1798-1939).
Tipps zur weiteren Recherche
- Historisches Lexikon der Schweiz mit Artikeln u.a. zur Helvetischen Republik, Mediation und Tagsatzung.
- Staatsarchive der Kantone: Insbesondere zur Zeit vor der Gründung des Bundesstaats 1848 finden sich viele wichtige Quellen nur in den kantonalen Archiven.
- Archives nationales Pierrefitte-sur-Seine Département de l'Exécutif et du Législatif Pôle Révolution-Second Empire: Französisches Staatsarchiv.
- Commission historique des salons du Général Dufour: Kontakte und Arbeiten zu General Dufour und seiner Zeit.
Publikationen des Bundesarchivs
Gedruckte Publikationen
Das Zentralarchiv der Helvetischen Republik 1798-1803, Band 1. Bern 1990
Das Zentralarchiv der Helvetischen Republik 1798-1803, Band 2. Bern 1992
Das Archiv der Mediationszeit 1803-1813. Bern 1982
Das Archiv der Tagsatzungsperiode 1814-1848. Bern 1980
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Letzte Änderung 28.10.2019
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