Die neuen Behörden des Bundesstaats

Das Inkrafttreten der Bundesverfassung von 1848 bedingte die Schaffung neuer gesamteidgenössischer Behörden: jene der Legislative (Parlament), Exekutive (Bundesrat) und Judikative (Bundesgereicht). Damit diese funktionieren konnten, brauchte es eine Bundesverwaltung, die vor allem für die Vorbereitung der Bundesgesetze und deren Umsetzung zuständig war.

Parlament

Nach der Gründung des Bundesstaates wurde in der Schweiz nach dem Vorbild Amerikas ein Parlament mit Zweikammersystem eingeführt. Im Nationalrat, der das Volk repräsentiert, werden die 200 Sitze proportional zu den Bevölkerungszahlen der Kantone verteilt. Die Kantone wiederum wählen je zwei Vertreter in den Ständerat, die Halbkantone haben Anspruch auf je einen Sitz. Seit der Gründung des Kantons Jura 1979, der als letzter Kanton der Eidgenossenschaft beigetreten ist, sitzen im Ständerat 46 Mitglieder.

Die beiden Kammern sind gleichberechtigt und verfügen über die gleichen parlamentarischen Mittel. Sie bilden eigene Kommissionen.

Bevor ein Gesetz erlassen werden kann, müssen die beiden Kammern einen übereinstimmenden Beschluss fassen. Ist dies nicht der Fall, kommt es zu einem Differenzbereinigungsverfahren. Für einzelne Angelegenheiten wie die Wahl der Mitglieder des Bundesrates, der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers, der Bundesrichterinnen und -richter sowie des Generals treten die beiden Räte zur Vereinigten Bundesversammlung zusammen. Alle Schritte des Gesetzgebungs- oder Wahlverfahrens werden in Protokollen festgehalten.

Bundesrat

Die Schweizer Regierung – der Bundesrat – besteht aus sieben Bundesrätinnen und Bundesräten, die von der Vereinigten Bundesversammlung für vier Jahre gewählt werden. Elisabeth Kopp wurde 1984 als erste Frau in den Bundesrat gewählt.

Die Bundesräte übernehmen in der Reihenfolge des Amtsalters für jeweils ein Jahr die Rolle der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten. In dieser Funktion leiten sie die Bundesratssitzungen und übernehmen gewisse Repräsentationspflichten. Bundespräsidenten verfügen aber nicht über mehr Kompetenzen als die anderen Bundesräte. Bundesräte stehen je einem Departement vor. Es kommt häufig vor, dass ein Mitglied des Bundesrates im Lauf seiner Amtszeit verschiedenen Departementen vorsteht.

Der Bundesrat fasst seine Beschlüsse an der Bundesratssitzung, an der auch die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler teilnimmt.

Bundeskanzlei

Zwischen 1803 und der Gründung des Bundesstaates von 1848 war die Bundeskanzlei das einzige ständige Organ auf Ebene des Staatenbundes. Zu jener Zeit war der Bundeskanzler für die Korrespondenz zwischen den Kantonen, die Erstellung der Protokolle der Tagsatzung und für die Führung des Zentralarchivs zuständig.

1848 wurde die Bundeskanzlei zur Stabsstelle des Bundesrates. Sie war damit neu zuständig für die Koordination der Bundesratsgeschäfte, die Information der Öffentlichkeit und die Herausgabe der amtlichen Publikationen (amtliche und systematische Rechtssammlung des Bundes und Bundesblatt). Sie organisiert auch heute noch Abstimmungen, Initiativen und Referenden und ist verantwortlich für den Weibeldienst.

Bundesverwaltung

Die Bundesverwaltung ist das ausführende Organ des Bundes. Sie wird vom Bundesrat geleitet. Die Verwaltung hat sich im Gleichschritt mit der Zunahme der Bundesaufgaben entwickelt, so dass auch die Zahl der Bundesangestellten und der erstellten Dokumente laufend gewachsen ist. Seit 1950 ist der Anteil der Bundesangestellten an der Gesamtbevölkerung stabil geblieben (ca. 2%), seit den 1990er-Jahren sogar leicht zurückgegangen.

Die markantesten Erweiterungen der Aufgabenbereiche verzeichnete die Bundesverwaltung nach dem Ersten Weltkrieg und nach 1945 mit dem schrittweisen Ausbau des modernen Sozialstaates. Der Überblick der Bestände des Bundesarchivs zeigt die verschiedenen Tätigkeitsbereiche der Bundesverwaltung.

Ständige ausserparlamentarische Kommissionen, zusammengesetzt aus verwaltungsinternen und -externen Personen, können geschaffen und den Departementen zugeordnet werden. Sie befassen sich mit spezifischen Fragestellungen und haben eine konsultative und/oder vermittelnde Rolle. Beispiele sind die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (1971-1990), die Eidgenössische Nationalparkkommission (1892-1965), die Eidgenössische Bankenkommission (1837-1993) oder die Eidgenössische Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (1942-1991).

Bundesgericht

Mit der Bundesverfassung wurde 1848 auch ein von der Legislative und der Exekutive unabhängiges Bundesgericht gegründet. Vorerst war nicht vorgesehen, dass diese Gerichtsbehörde eine ständige Institution bleiben sollte. Erst mit der Verfassungsrevision von 1874 wurde das Bundesgericht in Lausanne ein ständiges Gericht. Im Lauf der Jahre kamen weitere richterliche Behörden des Bundes hinzu: das Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern (1917), das Bundesstrafgericht in Bellinzona (2004) und das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen (2007).

Die Gewaltentrennung führt auch dazu, dass die Archive bei den Gerichten selber und nicht im Bundesarchiv zu finden sind.

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Letzte Änderung 28.10.2019

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