Lebensmittelgesetz, 1. Juli 1909

„Das Schweizer Volk hat durch die Abstimmung vom 11. Juli 1897 sich mit aller wünschbaren Deutlichkeit dahin ausgesprochen, dass es […] einen Zustand beseitigen will, der es in unserem Land unmöglich macht, seine Einwohner im Verkehr mit Lebensmitteln und den Gebrauchsgegenständen des täglichen Haushalts in gleicher Weise vor Gesundheitsschädigung oder Ausbeutung zu schützen, wie [Frankreich, England, Deutschland, Italien, Belgien und Österreich] es thun.“ So formulierte die Botschaft des Bundesrats an die Bundesversammlung vom 28. Februar 1899 die Zielsetzung des Gesetzes „betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen“.

Die Grundlage für das neue Gesetz bot Art. 69bis der Bundesverfassung, der in der erwähnten Abstimmung angenommen worden war. Im Abschluss daran nahmen im Auftrag des Departements des Innern vier verschiedene Kommissionen ihre Arbeiten auf; ein Jahr später lag der Entwurf zuhanden der Bundesversammlung vor. Die Beratungen im National- und Ständerat waren ebenso lang wie detailliert. Dabei ging es beispielsweise um die Frage, ob Fleischbeschauer immer Tierärzte sein müssen oder wie die Kurse für Lebensmittelinspektoren durchgeführt werden sollen. Nachdem die Beratungen im National- und Ständerat im Herbst 1905 abgeschlossen werden konnten, wurde die bereinigte Fassung des „Lebensmittelpolizeigesetzes“ – wie sich der Nationalratspräsident ausdrückte – von der Bundesversammlung am 8. Dezember 1905 verabschiedet.

Nach der Publikation im Bundesblatt vom 3. Januar 1906 kamen in kurzer Zeit 57'354 Referendumsunterschriften zusammen: In allen Kantonen – mit Ausnahme von Ob- und Nidwalden sowie Appenzell Innerroden – verlangten Stimmberechtigte eine Abstimmung. Diese fand, dem Wunsch des Schweizerischen Bauernverbandes entsprechend, noch vor Beginn des „Heuet“ statt. Am 10. Juni 1906 wurde das Lebensmittelgesetz mit 245'397 gegen 146'760 Stimmen angenommen und am 1. Juli 1909 in Kraft gesetzt.

Die ausgewählten Dokumente zeigen die verschiedenen Etappen auf dem Weg zu einem neuen Gesetz. Sie sind frei zugänglich und können in den Lesesälen des Schweizerischen Bundesarchivs im Original eingesehen werden.

Dokumente

(1) Lebensmittelgesetz, Entwurf des Bundesrates, 28. Februar 1899
in: E 87, 147, Eidgenössisches Lebensmittelgesetz, Bundesrätliche Akten, 1898-1902.

(2) Bundesgesetz betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, 8. Dezember 1905
in: E 87, 148, Lebensmittelgesetz, 1903-1907.

(3) Schreiben des Schweizer Bauernverbands an den hohen schweizerischen Bundesrat, 12. März 1906
in: E 87, 150, Volksabstimmung vom 10. Juni 1906 betreffend Lebensmittelgesetz.

(4) Ergebnis der eidgenössischen Volksabstimmung vom 10. Juni 1906
in: E 87, 150, Volksabstimmung vom 10. Juni 1906 betreffend Lebensmittelgesetz.

(5) Le Conseil D'Etat du Canton de Fribourg au Haut Conseil fédéral suisse à Berne, 16 juin 1906
dans: E 87, 150, Volksabstimmung vom 10. Juni 1906 betreffend Lebensmittelgesetz.

(6) Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend das Ergebnis der eidgenössischen Volksabstimmung vom 10. Juni 1906 über das Lebensmittelgesetz, 25. Juni 1906
in: E 87, 150, Volksabstimmung vom 10. Juni 1906 betreffend Lebensmittelgesetz.

(7) Antrag des Eidgenössischen Departements des Innern an den Bundesrat, Lebensmittelgesetzgebung, Vorläufiger Nachtragskredit, 23. Mai 1907
in: E 87, 158, Lebensmittel, Allgemeines, Ausführung des Bundesgesetzes vom 8. Dezember 1905, 1906-1911.

(8) Abänderungsvorschläge, welche seit der Sitzung der amtlichen Lebensmittelchemiker eingegangen sind, ohne Jahr
in: E 87, 148, Lebensmittelgesetz, 1903-1907.

(9) Eidgenössisches Departement des Innern an den Bundesrat, Vollziehungsverordnungen zum eidgenössischen Lebensmittelgesetz, 29. Mai 1908
in: E 87, 158, Lebensmittel, Allgemeines, Ausführung des Bundesgesetzes vom 8. Dezember 1905, 1906-1911.

(10) Kreisschreiben des Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend die Berichterstattung über die Vollziehung des Lebensmittelgesetzes, 30. September 1910
in: E 87, 158, Lebensmittel, Allgemeines, Ausführung des Bundesgesetzes vom 8. Dezember 1905, 1906-1911.

Weiterführende Informationen

https://www.bar.admin.ch/content/bar/de/home/service-publikationen/publikationen/geschichte-aktuell/lebensmittelgesetz--1--juli-1909.html