Bis spätestens 2028 sollen alle archivwürdigen Papierunterlagen der Bundesverwaltung ans Bundesarchiv übergeben werden. Ein etappiertes Vorgehen legt fest, wie die anstehenden Arbeiten im Übernahmeprozess geplant und umgesetzt werden.
Der Bundesrat hat mit Bundesratsbeschluss vom 12. Mai 2021 die Bundeskanzlei und die Departemente beauftragt, bis spätestens Ende 2028 ihre archivwürdigen analogen Unterlagen dem Bundesarchiv zur Archivierung zu übergeben (Abschluss Papierablieferungen).
Vorgehen
Der Abschluss der Papierablieferungen wird zentral durch das Bundesarchiv geplant und koordiniert. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei und den Departementen. Ein etappiertes Vorgehen bis 2028 ermöglicht eine zentrale Steuerung und Koordination der Arbeiten. Dazu gehören:
- Erheben und zusammenstellen noch vorhandener Ablagen (Inventuren erstellen)
- Unterlagen strukturieren und bewerten (Archivwürdigkeit ermitteln)
- Archivwürdige Unterlagen gemäss den Vorgaben des Bundesarchivs aufbereiten und abliefern
Das Bundesarchiv berät und unterstützt die Departemente und die Verwaltungseinheiten bei diesen Arbeiten. Für die konkrete Umsetzung in den Verwaltungseinheiten können bei Bedarf externe archivfachliche Dienstleister beigezogen werden.
Kontakt
Für Beratungen und bei Fragen rund um das Vorhaben «Abschluss Papierablieferung» wenden Sie sich bitte an
anbieten.abliefern@bar.admin.ch.
Letzte Änderung 21.06.2024
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