Fürsorgerische Zwangsmassnahmen in der Schweiz

13.1 Einleitung Heimatlose und Fahrende Bild
Quelle: Brief von Alfred Siegfried, Zentralsekretär der Pro Juventute an das Polizeikommando des Kantons Aargau, 14. März 1938.

Versorgt, platziert, den Eltern entrissen, weggesperrt: Die von Behörden verfügten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen sind ein düsteres Kapitel der schweizerischen Sozialgeschichte. Zu den Hintergründen gibt es vor allem Unterlagen bei Gemeinden und Kantonen aber auch im Bundesarchiv.

Die Vergangenheit aufarbeiten

Ein düsteres Kapitel der schweizerischen Sozialgeschichte sind die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Opfer dieser Massnahmen waren etwa Verding- und Heimkinder, Fahrende, Jenische und zwangsadoptierte Kinder, aber auch Personen, die in geschlossene Anstalten eingewiesen worden sind – sogenannte «administrativ Versorgte». Und schliesslich auch Personen, bei denen unter Zwang Abtreibungen, Sterilisierungen oder Kastrationen vorgenommen wurden.

Bund, Kantone, Gemeinden sowie involvierte Verbände und Organisationen haben einen Prozess zur Aufarbeitung der Vergangenheit, die viele Betroffene bis heute belastet, definiert. Dieser bezieht sich auf Fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen, die vor 1981 getroffen wurden. Detaillierte Informationen dazu bieten die Websiten des Bundesamts für Justiz und des Delegierten für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen.

Unterlagen bei Gemeinden, Kantonen und Bund

Für fürsorgerische Zwangsmassnahmen waren primär die Kantone und Gemeinden zuständig. Deshalb sind «Einzelfall-Akten» zu Betroffenen in erster Linie in den Staats- und Gemeindearchiven zu suchen. Unterlagen können ausnahmsweise auch beim Bund archiviert sein, wenn private Organisationen wie zum Beispiel Pro Juventute mit der Umsetzung von Massnahmen beauftragt waren (vgl. unten).

In die Thematik involviert war und ist der Bund in erster Linie auf einer übergeordneten Ebene. Zu dieser gehören das internationale Recht, die Gesetzgebung, Aufsichts- und Koordinationsfunktionen sowie Fragen der Rehabilitierung. Im Schweizerischen Bundesarchiv sind Unterlagen primär zu diesen Bereichen vorhanden. Da Betroffene wiederholt auch an den Bund gelangten, finden sich in Einzelfällen im Bundesarchiv auch Dossiers, die nach Personennamen erschlossen sind.

Schutz der Kinder

Um die Wende zum 20. Jahrhundert wurde die Frage nach dem «Schutz der Kinder» wiederholt an internationalen Kongressen thematisiert. Auch die Schweiz beteiligte sich an den Diskussionen. Die Unterlagen dazu befinden sich im Bestand Ausstellungen und Kongresse (1848-1930), darunter Dokumente zum Internationen Kongress zum Schutz der Kinder 1883 oder zum Internationalen Kongress für Armenwesen und Schutz der Kinder 1896.

Eine Aufgabe des Bundes ist die Umsetzung von internationalem Recht, zu dem auch die Kinderrechtskonvention der UNO gehört. Die Schweiz ist dieser Konvention 1997 beigetreten. Entsprechende Informationen finden sich in der Botschaft des Bundesrates, bei der Politischen Direktion und bei der Direktion für Internationale Organisationen (unter dem Aktenzeichen o.713-224). Beim Bundesamt für Justiz sind weitere Unterlagen zu den Rechten der Kinder sowie zum Zusatzprotokoll zur UNO-Kinderrechtskonvention enthalten.

Gesetzgebung

Die öffentliche Hand beschäftigte sich erst mit Fragen der Fürsorge für Kinder, als der Staat Ende des 19. respektive Anfang des 20. Jahrhunderts auch wohlfahrtsstaatliche Aufgaben übernahm. Vorerst beschränkte sich der Bundesstaat vorwiegend auf seine Rolle als Gesetzgeber, wie zum Beispiel im Fall des Fabrikgesetzes von 1877. Dies zeigt sich in der folgenden Auflistung einschlägiger rechtlicher Bestimmungen, mit Links zu den heute gültigen Texten:

Rechtliche Grundlagen ab 1848 findet man in der Systematischen Rechtssammlung und der Amtlichen Sammlung der Bundeskanzlei. Die jüngeren Publikationen sind in der Regel online zugänglich. Ältere, früher gültige Gesetzestexte finden sich in jeder grösseren öffentlichen oder juristischen Bibliothek oder auch in der Schweizerischen Nationalbibliothek; vgl. dazu Rechtstexte, Urkunden und Staatsverträge.

Die vorgelagerten administrativen Unterlagen zu diesen rechtlichen Bestimmungen finden sich im Bestand Justizwesen und in der Eidgenössischen Justizabteilung respektive im Bundesamt für Justiz, insbesondere im Bereich Rechtsetzung.

Zu diesen rechtlichen Bestimmungen wurden wiederholt Berichte und Gutachten erstellt, respektive Anfragen beantwortet, wie zum Beispiel jene des Büros gegen Amts- und Verbandswillkür zur kantonalen Gesetzgebung über die Zwangsversorgung von Geistesgestörten und verwahrlosten Personen von 1964.

Aufsicht und Koordination

Die Unterlagen zur Aufsicht und Koordination des Straf- und Massnahmenvollzugs bei Jugendlichen und Kindern im Zeitraum 1944 bis 1990 befinden sich im Bestand Bundesamt für Justiz. Es handelt sich beispielsweise um Dossiers zur Interkantonalen Kommission für Erziehungsheimfragen, zur Konferenz der Heimleiter der kantonalen Anstalten, zum Verein für Schweizerisches Heim- und Anstaltswesen oder allgemein zu Heimfragen.

Verschiedentlich haben auch andere Behörden Dossiers angelegt, wie zum Beispiel das Eidgenös­sische Departement des Innern zum Thema Jugendfragen und Fürsorge für Kinder.

Privatarchive von Organisationen

Zum Teil haben Organisationen, die im Auftrag von Behörden fürsorgerische Zwangsmassnahmen durchführten, Unterlagen an das Bundesarchiv abgeliefert. In diesen Unterlagen werden auch Einzelfälle behandelt:

Weitere Informationen zum Thema, insbesondere auch zu den Einsichtsbestimmungen.

Tipps zur weiteren Recherche

Dossier Fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremplatzierungen im Historisches Lexikon der Schweiz mit Artikeln u.a. zur Administrativen Versorgung, Anstaltswesen, Arbeitsanstalten, Strafanstalt Bellechasse, Anstalt Hindelbank, Arhur Honegger, Anstalt Richterswil, Schellenwerk, Sterilisation und Kastration, Anstalt Uitikon, Anstalt La Valletta, sowie zur Armut, Sozialpolitik, Fürsorge in der Schweiz; ausserdem zu Waisen, Pflegekindern, Kinderarbeit und Verdingung sowie zu den Themen Sesshaftigkeit, "Heimatlose", Fahrende, Jenische und Sinti & Roma; separate Kapitel zu sogenannten Randgruppen sowie zu den Hilfswerken, beispielsweise Pro Juventute. Die Beiträge enthalten zum Teil umfangreiche Literaturhinweise.

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