Wer heute im Bundesarchiv Informationen zur Geschichte des Bundesstaats sucht, hat die Qual der Wahl: Mehr als vier Millionen Dossiers warten auf ihre Entdeckung. Angefangen hat es bescheiden: Als 1799 die Helvetische Republik das Zentralarchiv gründete, umfasste der Bestand nur wenige diplomatische Unterlagen.
1798 beschliessen die Räte der Helvetischen Republik (1798–1803), ein Nationalarchiv zu errichten. Das Archiv der Helvetischen Republik wird das erste schweizerische Zentralarchiv. Sein Standort wechselt mehrfach, da es sich immer am Hauptort der Helvetischen Republik befindet. Kern des Zentralarchivs sind Verträge und andere diplomatische Unterlagen. Während der Mediationszeit (1803–1813), der Restauration (1814–1830) und der Regeneration (1830–1848) wächst das Zentralarchiv stetig. Seinen Standort hat es im Berner Rathaus. Mit der Gründung des Bundesstaats wird das «Eidgenössische Archiv» Teil der Bundeskanzlei. Johann Jakob Meyer, Sekretär der Bundeskanzlei, wird 1849 zum ersten «Eidgenössischen Archivar».
Archivreglement und Bezug des ersten eigenen Gebäudes
Das erste ausführliche Reglement für das eidgenössische Archiv tritt am 14. September 1864 in Kraft und gilt für die Unterlagen von 1798–1848 und für «das neue Bundesarchiv» ab dem 6. November 1848. Die Oberaufsicht liegt nun beim Departement des Innern, geleitet wird das Archiv von einem Archivar. Das Archivgut ist in 13 «Hauptrubriken» unterteilt, wobei jede Rubrik auf einen Tätigkeitsbereich, zum Beispiel auf das «Justizwesen» oder das «Telegraphenwesen» verweist.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts befindet sich das eidgenössische Archiv im heutigen Bundeshaus West. Archivar ist seit 1868 Jakob Kaiser, der 1860 als provisorischer Gehilfe angefangen hat. Er hat mit Platzmangel zu kämpfen: Nachdem er ausländische Archive besichtigt hat, engagiert er sich mit Erfolg für ein eigenes Gebäude. Die Bundesversammlung gewährt am 24. Juni 1892 einen Kredit von 67‘000 Franken, um Land im noch spärlich bebauten Kirchenfeldquartier zu kaufen und das heutige Gebäude des Bundesarchivs zu errichten.
Wissenschaftliche Tätigkeit
Das neue Gebäude – anfangs gemeinsam mit der Landesbibliothek genutzt – erlaubt den mittlerweile vier angestellten Männern eine «musterhafte Ordnung», wie eine Subkommission des Nationalrats anerkennend feststellt. Das ist nötig, denn die Aufgaben nehmen zu: Schwerpunkt der Tätigkeit ist zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Herausgabe von Akteneditionen. Folgerichtig erhält das Archiv 1914 seine erste Schreibmaschine. Im gleichen Jahr erhält es offiziell die Bezeichnung «Bundesarchiv».
Nach dem ersten Weltkrieg intensiviert das Bundesarchiv auf Wunsch der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats die Auslandforschung. Parallel dazu werden die wissenschaftlichen Kontakte im Inland aufgebaut: Der wissenschaftliche Assistent Léon Kern hält an der Universität Lausanne Vorlesungen. Inzwischen zum Unterarchivar befördert, amtet er ab 1925 zudem an der Universität Bern als Professor für mittelalterliche Geschichte. 1934 wird er – jetzt Bundesarchivar – Mitglied des Gesellschaftsrats der Allgemeinen Geschichtsforschenden Gesellschaft der Schweiz (AGGS).
Zunahme der Besucher und erste Schutzfristenregelung
In den 1930er-Jahren steigt die Zahl der Lesesaalbesucher und der schriftlichen Anfragen. Es scheint, dass der «Doktoratssport», wie ihn Jakob Kaiser bereits 1904 beklagte, mit jedem Jahr zunimmt. Grund genug, klare Richtlinien für die Archivnutzung auszuarbeiten. Am 9. Mai 1944 beschliesst der Bundesrat das «Reglement über die Mitteilung und die Ausleihe der Akten des Bundesarchivs». Es hält fest, dass Akten, die «wenigstens 50 Jahre zurückliegen» der Öffentlichkeit «im allgemeinen und ohne Einschränkung» zugänglich sind. Aufgrund der steigenden Besucherzahl und neuer Aufgaben nimmt der Personalbestand auch nach dem Zweiten Weltkrieg weiter zu. 1963 schafft das Bundesarchiv ein erstes Mikrofilmlesegerät und 1965 einen ersten Kopierer an.
Der Weg zum Bundesgesetz über die Archivierung
Das gesteigerte Interesse am Bundesarchiv zeigt sich in den 1960er-Jahren in der Diskussion um ein Postulat von Nationalrat Olivier Reverdin. Unter dem Titel «Öffnung des Bundesarchivs für die wissenschaftliche Forschung» bemängelt dieser, dass es nicht möglich sei, eine unabhängige Untersuchung über die Neutralität der Schweiz während der beiden Weltkriege zu führen. Dies wegen der langen Sperrfristen. Die Klage wird gehört: Das neue Reglement vom 15. Juli 1966 behält zwar die Sperrfrist von 50 Jahren bei; es sieht jedoch für wissenschaftliche Forschungen erstmals Ausnahmebewilligungen vor. Sieben Jahre später sinken die Sperrfristen erneut auf nun 35 Jahre.
Die dadurch ermöglichte Forschungstätigkeit ist grundlegend für das Verständnis der Schweizer Zeitgeschichte. Diese führt während der 1990er-Jahre in der erneuten Auseinandersetzung um die Rolle der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs auch zu einem andern Bundesarchiv: Es wird zu einer Institution, die vermehrt mit Ausstellungen, Diskussionsveranstaltungen und Publikationen an die Öffentlichkeit tritt. Parallel dazu engagiert es sich für das Bundesgesetz über die Archivierung vom 26. Juni 1998. Dieses verkürzt die Schutzfrist auf 30 Jahre und schafft das Privileg der Wissenschaft auf einen bevorzugten Zugang zu Unterlagen ab.
Zu Beginn der 2000er-Jahre steht das Bundesarchiv einer neuen Herausforderung gegenüber: Indem es zunehmend digitale Unterlagen archiviert, sind neue Konzepte und andere Kompetenzen der Archivarinnen und Archivare gefragt. Der Wandel vom Papier zum Digitalen prägt die Modernisierung sämtlicher Dienstleistungen des Bundesarchivs. Gleichzeitig eröffnet er der Gesellschaft ganz neue Nutzungsmöglichkeiten archivierter Informationen.
Letzte Änderung 15.09.2017
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