Zugang zu amtlichen Dokumenten

Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) kann jedermann Zugang zu amtlichen Dokumenten verlangen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen.  

Es genügt, ein Gesuch an diejenige Behörde zu richten, die ein Dokument erstellt oder empfangen hat. Das Zugangsrecht ist indessen nicht absolut. Es kann beschränkt oder verweigert werden, wenn überwiegende öffentliche oder private Interessen dies erfordern. Die Behandlung eines Zugangsgesuches ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Wenn die zuständige Behörde den Zugang zu amtlichen Dokumenten verweigert oder einschränkt, kann der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin ein Schlichtungsgesuch an den Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten richten. Wenn das Schlichtungsverfahren nicht zu einer einvernehmlichen Lösung führt, erlässt die zuständige Behörde eine Verfügung, die angefochten werden kann.

Gesuche für die Einsichtnahme in amtliche Dokumente des Schweizerischen Bundesarchivs bitte einreichen an:

Schweizerisches Bundesarchiv
Archivstrasse 24
CH-3003 Bern

Tel: +41 58 462 89 89
Fax: +41 58 462 78 23
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